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   VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931   

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https://dejure.org/2018,11714
VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931 (https://dejure.org/2018,11714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931 (https://dejure.org/2018,11714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2018 - 20 ZB 17.30931 (https://dejure.org/2018,11714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5; VwGO § 154 Abs. 2; AsylG § 78 Abs. 3, Abs. 4 S. 4
    Asyl - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der klärungbedürftigen Frage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Asyl - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der klärungbedürftigen Frage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irak; Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen; Familie mit minderjährigen Kindern; Konversion vom schiitischen zum sunnitischen Glauben; Fluchtalternative; Zulassung der Berufung; Abschiebungsverbote; Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931
    In seinem Urteil vom 28. Juni 2011 im Verfahren Sufi und Elmi gegen das Vereinigte Königreich (Nr. 8319/07 - NVwZ 2012, 681) stellt der EGMR jedoch klar, dass in Abschiebungsfällen nur zu prüfen ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände ernstliche Gründe für die Annahme nachgewiesen worden sind, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr liefe, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden.
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30284

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931
    Soweit eine Anwendung der vorgenannten Rechtsprechung auch auf ganze Bevölkerungsgruppen bejaht wird (BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30284 - juris), ist aus der Darlegung der Kläger nicht ersichtlich, warum dies im Falle von Familien mit minderjährigen Kindern im Irak zutreffen sollte.
  • SG Marburg, 07.12.2011 - 9/10

    Abrechenbarkeit von Besuchen eines Arztes mit einer Praxis in einem Heim als

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 ZB 17.30931
    Die Ausführungen der Kläger hierzu sind jedoch nicht geeignet, substantiiert die Einschätzung des Bundesamtes und des Verwaltungsgerichts, dass Familien wie die der Kläger im Falle der Rückkehr in den Irak im Allgemeinen nicht auf so schwierige humanitäre Bedingungen treffen, um eine Verletzung von Art. 3 EMRK in Betracht ziehen zu können (vgl. S. 9/10 des Bescheides, Bl. 137/138 d.A.), mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu hinterfragen.
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